Jeder Fahrzeugführer eines Fahrzeugs, das Gefahrgut in kennzeichnungspflichtiger Menge befördert, muß im Besitz einer gültigen ADR-Bescheinigung sein. Gefahrgüter sind Produkte, von denen eine Gefahr für die Menschen oder die Umwelt ausgehen kann und somit eine besondere Behandlung im Umgang mit diesen erfordern. Die kennzeichnungspflichtige Menge ist im Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, kurz ADR definiert und für jeden einzelnen Gefahrgutstoff ersichtlich.
Unterteilt sind diese Stoffe in Gefahrgutklassen:
Klasse 1: Explosive Stoffe und Gegenstände
Klasse 2: Gase
Klasse 3: brennbare Flüssigkeiten
Klasse 4: entzündbare feste Stoffe (4.1) / selbsterhitzende Stoffe (4.2) / Stoffe, die in Verbindung mit Wasser gefährliche Gase bilden (4.3)
Klasse 9: verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände, die nicht in eine der vorherigen Klassen passen
Erwerb der ADR-Bescheinigung
Sie kann bei ausgewählten Schulungsveranstaltern durch Teilnahme an einem Lehrgang erworben werden. Durch die Teilnahme an einem Basiskurs (3 Tage) und anschließenden Prüfung wird bei Bestehen eine Bescheinigung mit fünfjähriger Gültigkeit ausgestellt. Die Prüfung umfasst 30 Fragen, maximal 5 Fragen dürfen falsch beantwortet werden. Um die Bescheinigung zu verlängern, muss innerhalb des letzten Gültigkeitsjahres eine Fortbildungsschulung (1 1/2 Tage) besucht, und die anschließende IHK-Prüfung bestanden werden. In Deutschland werden diese Prüfungen von der zuständigen Industrie- u. Handelskammer abgenommen.