Die Entwicklung des Heizölpreises hat sich für den Verbraucher positiv ausgewirkt. Der bundesweite Durchschnittspreis für Heizöl lag 2015 rund 24 Prozent unter dem Niveau des Vorjahreszeitraums. 100 Liter kosteten von Januar bis Dezember im Schnitt 58,14 Euro (bei einer Abnahmemenge von 3.000 Litern, inklusive Mehrwertsteuer). Im Vorjahreszeitraum waren es noch 76,64 Euro. Das zeigen Erhebungen des Fachmagazins „Brennstoffspiegel“. Heizöl ist damit deutlich günstiger als Erdgas. Vorteil für Ölheizungsbesitzer: Sie können dank ihres Heizöltanks die günstige Marktsituation nutzen und sich für die kommende Heizsaison bevorraten.
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Flexibel Heizen
https://www.zukunftsheizen.de/energie-sparen/deutschland-macht-plus.html
Mit Heizöl und Erneuerbaren Energien flexibel heizen
Heizöl sparen durch Modernisierung
Wieviel Heizöl kann ich durch eine Modernisierung der Heizung sparen?
Öl-Brennwertkessel sparen gegeüber veralteten Kesseln bis zu 30 Prozent an Heizöl. Wer also seine Heizung einer Modernisierung unterzieht kann bis zu einem Drittel an Heizenergie einsparen. Dies macht sich erheblich am Gelbeutel bemerkbar.
Vorteile einer neuen Heizung:
– Weniger Energieverbrauch ist gut für die Umwelt
– Heizkosten werden gesenkt
– Wert der Immobilie steigt
– Wärmekomfort verbessert sich
– Wartungs- und Instandhaltungskosten werden dauerhaft reduziert
Wann ist eine Heizung zu alt?
Heizungen, die länger als 20 Jahre in Betrieb sind, gelten als veraltet. Hier lohnt sich eine Modernisierung in jedem Fall. Wer bisher mit Öl geheizt hat, sollte auch dabei bleiben. Denn die nötige Infrastruktur (Tank) ist bereits vorhanden, und es müsste nur die Brennwerttechnik erneuert werden.
Es sprechen also viele Gründe eine veraltete Heizung gegenüber einer Öl-Brennwertheizung auszutauschen.
Energiespartipps für Haus und Heizung
Der gesamte Engergieverbrauch in einem Privathaushalt kann durch mehrere Energiespartipps für Haus und Heizung minimiert werden. Drei Viertel der Energie gehen auf das Konto von Raumheizung und Warmwassererzeugung. Durch umfassende Modernisierungsmaßnahmen wie eine Heizungserneuerung und verschiedene Dämmungen lassen sich größere Mengen an Energie einsparen.
Hier sind einige Tipps, wie sie ohne auf Komfort zu verzichten, Heizkosten sparen können:
Effizient Heizen
– Möbel und Vorhänge vor den Heizkörpern behindern die Wärmeausbreitung. Gleiches gilt
für Heizkörperverkleidungen, Wäschestücke usw. .
– In wenig genutzten Räumen und während der Nacht kann die Raumtemperatur auf bis zu
14° C abgesenkt werden.
– Generell die Raumtemperatur um ein Grad senken. Dies reduziert den Energieverbrauch
um rund sechs Prozent.
Richtiges Lüften
– Regelmäßiges Stoßlüften zwischen zwei und fünf Minuten bei weit geöffneten Fenstern
anstatt die Fenster in Dauerkippstellung zu halten.
– Beim Duschen oder Kochen die Türen von Bad und Küche schließen und danach gut
lüften, damit der Wasserdampf nach draußen entweicht. Feuchtigkeit an den Wänden kann
zu Schimmelbildung führen.
– Kellerräume im Sommer sparsam lüften und nur dann, wenn die Luft draußen kälter ist als
drinnen.
Energieverlust vermeiden
– Herabgelassene Rolläden und geschlossene Vorhänge – ohne die Heizkörper zu
verdecken – verringern den Wärmeverlust durch die Fenster, gleichzeitig schützen sie vor
Zugluft.
– Wenn Heizkörper gluckernde Geräusche abgeben und nicht mehr richtig warm werden,
müssen sie entlüftet werden.
– Wenn ein Heizkörper unverändert warm bleibt, ist dies ein Indiz für ein defektes
Thermostatventil. Auch schwergängige Thermostate regulieren die Temperatur nicht mehr
korrekt und sollten ausgetauscht werden.
– Auch eine gutgewartete Heizung verbraucht weniger Energie.
Biokraftstoffanteil im Dieselkraftstoff
Der Biokraftstollanteil im Dieselkraftstoff ist standard. Unternehmen, die Kraftstoffe in den Verkehr bringen, werden seit 2007 durch das Biokraftstoffquotengesetz von der Bundesregierung verpflichtet, fossilen Kraftstoffen einen steigenden Mindestanteil an Biokraftstoffen beizumischen.
Kraftstoffnormen:
Zu Beginn 2009 ist bereits eine neue „B7-Kraftstoff-Norm“ (DIN 51628) in Kraft getreten, nach der dem Dieselkraftstoff statt bisher bis zu fünf Prozent bis zu 7% Biodiesel beigemischt werden. B7 ist seit 2009 Standardkraftstoff für Kraftfahrzeuge mit Dieselantrieb in Deutschland.
Was ist B7?
B7 ist ein genormter Dieselkraftstoff, der den Anforderungen der neuen Dieselkraftstoff-Norm DIN 51268 entspricht. B7 ist ein Dieselkraftstoff mit einer Beimischung von maximal 7% (Volumenprozent) Biodiesel (FAME = Fettsäuremethylester, z.B. RME = Rapsölmethylester) zu konventionellem Diesel; dies wird auch entsprechend an der Zapf-Säule mit dem ergänzenden Schriftzug „Enthält bis zu 7% Biodiesel“ gekennzeichnet.In Deutschland wird Biodiesel vorwiegend aus Rapsöl hergestellt; er kann jedoch auch aus anderen Pflanzenölen hergestellt werden. Einige Markenlieferanten verzichten allerdings bei ihren Topqualitäten auf eine Beimischung von Biodiesel.
Ergibt sich auch ein (Steuer-)Ersparnis für den Kunden?
Die beigemischten Biokraftstoff-Komponenten sind nicht steuerbefreit.
Welche Fahrzeuge sind für biohaltige Kraftstoffe zugelassen?
Die Regelungen über die Beimischungen von Biokomponenten werden i.d.R. auf Basis der europäischen Kraftstoffnormung festgelegt. An diesem Normungsprozess ist neben der Mineralöl- auch die Automobilindustrie beteiligt. So wird stets sichergestellt, dass die Kraftstoffe den Anforderungen von Fahrzeugen an einen problemfreien Betrieb genügen. Sollte ein Fahrzeug wider Erwarten nicht für die Verwendung der genormten und durch den Gesetzgeber vorgeschriebenen Kraftstoffe geeignet sein, müsste der Fahrzeug-Hersteller seine Kunden von sich aus informieren.
Kommt es durch die Beimischung von FAME zu Mehrverbrauch?
Der Einfluss des Kraftstoffes auf den Verbrauch ist sehr fahrzeugspezifisch. Eine Verbrauchsänderung der Beimischung von bis zu 7 % FAME dürfte i.d.R. im Toleranzbereich des fahrzeugspezifischen Kraftstoff-Verbrauchs liegen und so praktisch nicht ins Gewicht fallen.
Ölpreisentwicklung in Krisenzeiten
Wie verhält sich die Ölpreisentwicklung in Zeiten von Kriegen in Ölfördergebieten?
Die Ölpreisentwicklung ist von vielen Faktoren abhängig. Spontan würde man auf diese Frage antworten: Natürlich geht der Preis nach oben. Diese Einschätzung war bis vor wenigen Jahren ohne Einschränkung auch richtig, jetzt nur noch bedingt. Seitdem die USA, immerhin einer der größten Verbraucher von Energie weltweit, seine Ölförderpolitik geändert hat, hat sich auch die Volatilität des Ölpreises stark verändert. In der Vergangenheit haben die Vereinigten Staaten sehr große Mengen an Rohöl auf dem Weltmarkt aufgekauft, um die eigenen Reserven zu schonen. Durch einen Politikwechsel im Energiebereich und durch neue Fördertechniken (Fracking und moderne Bohrtechniken) sind die USA nahezu unabhängig von Öl aus dem Ausland geworden. Diese Tatsache ist entscheidend für die Ölpreisentwicklung, weil es dadurch zu einem Überangebot dieses begehrten Rohstoffs auf dem Weltmarkt gekommen ist. Durch dieses komfortable Angebot von Öl, das zurzeit weltweit zur Verfügung steht, sind die Auswirkungen von diversen Krisen oder Unglücken gedämpft geworden. Das heißt, es kommt zu Beginn einer Krise nach wie vor zu Spannungen auf dem Rohölmarkt, aber sie sind erstens nicht mehr so eklatant und zweitens nur von kurzer Dauer. Dies kann man zur Zeit sehr gut anhand der weltweit anhaltenden Bürgerkriege in ölreichen Gebieten, wie z.B. Irak oder Libyen sehen. Trotz dieser Unruhen verhält sich der Ölpreis relativ entspannt und ist auf einem Niveau, das so niedrig ist, wie schon seit Jahren nicht mehr.
Eine Frage der Zeit?
Ja, diese Entwicklung wird nicht ewig halten. Man muss sich bewusst sein, das sich diese Entspanntheit im Rohölmarkt sehr schnell mit einem erneuten Richtungswechsel in der Energiepolitik der Führungsmacht USA ändern kann. Die Erfahrung hat leider gezeigt, das wenig so sicher ist, wie der Wandel in der Politik.
Energiebedarf senken im Eigenheim
In Eigenheimen kann man den Energiebedarf senken. Hierbei kommt es immer mehr auf die „inneren Werte“ an, also Dämmung und Heizung. Werden hier Modernisierungen vorgenommen, kann sich der Energieverbrauch erheblich senken. Bei Häusern, die nach dem Inkrafttreten der ersten Wärmeschutzverordnung nach 1977 errichtet wurden, können hohe Einsparungen erreicht werden.
Erneuerung der Heizungsanlage
In erster Linie kann man mit einer neuen Heizungsanlage den Energiebedarf drosseln. Ein effizientes Öl-Brennwertgerät ersetzt den technisch überholten Niedertemperaturkessel und die elektrische Warmwasserzubereitung, die in sehr vielen Haushalten immer noch
durch Strom erfolgt. Um eine kostenlose Sonnenwärme für die Wärmeversorgung nutzen zu können, kann auf dem Dach mit wenigen Quadratmetern an Solarkollektoren die Ölheizung großzügig unterstützt werden. Bei einem Einfamilienhaus kann dies den Ölverbrauch erheblich senken. Öl kann zusätzlich durch die Einspeisung von überschüssigem Warmwasser in die Heizung gespart werden. In einem Kombispeicher kann die Sonnenenergie über einen gewissen Zeitraum bevorratet werden. Außerdem können weitere erneuerbare Energien (Holzkaminofen) miteingebunden werden. Vorhandene Öltanks müssen nicht ersetzt werden und können so weiter genutzt werden.
Wärmedämmung
Bei der Wärmedämmung gibt es viele Möglichkeiten, um den Energiebedarf zu senken. Je nach Alter des Hauses kann eine Außenisolierung erheblichen Wärmeverlust verhindern. Ein Austausch der Fenster nach heutiger Norm kann den Wärmeverlust ebenfalls minimieren. Kontrolliertes Lüften ist in diesem Zusammenhang von größter Wichtigkeit.
Eine weitere energetische Schwachstelle bildeten in der Vergangenheit die Heizungs- und Wasserleitungen. Eine Dämmung aller Leitungen in unbeheizten Kellerräumen senkt den Verbrauch zusätzlich. Hier kann man sich an der Energiesparverordnung (EnEV) orientieren.
Bei allen Modernisierungen sollte die Investitionssumme in einem überschaubaren Rahmen bleiben. Förderzuschüsse vom Staat kann man bei Banken beantragen, damit die Modernisierung finanziell tragbar bleibt.
Unfall mit Gefahrgut
Da sich diese Woche ein Unfall mit Gefahrgut ereignet hat, soll aus diesem aktuellem Anlass (LKW mit Heizölladung umgekippt) auf das richtige Verhalten bei Unfällen mit Gefahrgut hingewiesen werden, um Schäden an Personen oder für die Umwelt zu mindern.
Grundsätzlich gilt:
Wer sich ohne genaue Informationen über mögliche oder tatsächlich
gegebene Gefahren der Schadensstelle nähert, begibt sich in Lebensgefahr!
Jede Maßnahme ist vor Ort gegen eine mögliche Eigengefährdung abzuwägen, z.B. Rettung
einer Person aus explosionsgefährdetem Gebiet, Betreten der Schadensstelle beim Austreten von Gasen und ständig wechselnde Windrichtung.
Was kann man also tun?
Da es für den normalen Verkehrsteilnehmer nicht auf Anhieb ersichtlich ist, um welchen Stoff es sich handelt – und der unter Umständen auch austreten kann – ist in erster Linie die Absicherung der Unfallstelle und die Benachrichtigung von Polizei und Feuerwehr mit dem Hinweis „Gefahrgutunfall“ die erste Maßnahme, die man treffen muss. Hilfskräfte können aufgrund der nummerierten orangen Tafeln an Gefahrgutfahrzeugen den oder die Stoffe identifizieren, die sich in dem Fahrzeug befinden. Sollte sich eine Person in akuter Gefahr befinden, so ist auch hier die Devise, dass man nur eine kalkulierte Eigengefährdung eingehen darf. Das bedeutet, nur wenn man sich sicher ist, dass kein Austritt von Gefahrgut stattfindet und es sich dabei um keinen Stoff handelt, der unmittelbar gefährlich für die eigene Person ist, dann sollte man alles Erdenkliche tun, um verletzte Personen zu bergen oder größere Schäden zu verhindern.
Gefahrgutfahrer
Begriffserklärung des Gefahrgutfahrer
Jeder Fahrzeugführer eines Fahrzeugs, das Gefahrgut in kennzeichnungspflichtiger Menge befördert, muß im Besitz einer gültigen ADR-Bescheinigung sein. Gefahrgüter sind Produkte, von denen eine Gefahr für die Menschen oder die Umwelt ausgehen kann und somit eine besondere Behandlung im Umgang mit diesen erfordern. Die kennzeichnungspflichtige Menge ist im Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, kurz ADR definiert und für jeden einzelnen Gefahrgutstoff ersichtlich.
Unterteilt sind diese Stoffe in Gefahrgutklassen:
- Klasse 1: Explosive Stoffe und Gegenstände
- Klasse 2: Gase
- Klasse 3: brennbare Flüssigkeiten
- Klasse 4: entzündbare feste Stoffe (4.1) / selbsterhitzende Stoffe (4.2) / Stoffe, die in Verbindung mit Wasser gefährliche Gase bilden (4.3)
- Klasse 5: entzündend, oxidierend wirkende Stoffe (5.1) / organische Peroxide (5.2)
- Klasse 6: giftige Stoffe (6.1) / ansteckungsgefährliche Stoffe (6.2)
- Klasse 7: radioaktive Stoffe
- Klasse 8: ätzende Stoffe
- Klasse 9: verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände, die nicht in eine der vorherigen Klassen passen
Erwerb der ADR-Bescheinigung
Sie kann bei ausgewählten Schulungsveranstaltern durch Teilnahme an einem Lehrgang erworben werden. Durch die Teilnahme an einem Basiskurs (3 Tage) und anschließenden Prüfung wird bei Bestehen eine Bescheinigung mit fünfjähriger Gültigkeit ausgestellt. Die Prüfung umfasst 30 Fragen, maximal 5 Fragen dürfen falsch beantwortet werden. Um die Bescheinigung zu verlängern, muss innerhalb des letzten Gültigkeitsjahres eine Fortbildungsschulung (1 1/2 Tage) besucht, und die anschließende IHK-Prüfung bestanden werden. In Deutschland werden diese Prüfungen von der zuständigen Industrie- u. Handelskammer abgenommen.
Gefahrgutbeauftragter
Die Kenntnisse eines Gefahrgutbeauftragten müssen im Rahmen eines Grundlehrganges erlangt und in regelmäßigen Schulungen mit Prüfungen vertieft werden.
Für wen ist ein Gefahrgutbeauftragter Pflicht?
Unternehmer und Inhaber eines Betriebes, die an der Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahn-, Straßen-, Wasser- oder Luftfahrzeugen beteiligt sind, müssen mindestens einen Gefahrgutbeauftragten schriftlich bestellen. Dies betrifft alle Unternehmer, die innerhalb eines Kalenderjahres mehr als 50 Tonnen gefährlicher Güter transportieren.
Aufgaben eines Gefahrgutbeauftragten
Die Kenntnisse eines Gefahrgutbeauftragten müssen im Rahmen eines Grundlehrganges erlangt und in regelmäßigen Schulungen mit Prüfungen vertieft werden. Ein Gefahrgutbeauftragter hat unter der Verantwortung des Unternehmers oder Inhabers eines Betriebes im Wesentlichen die Aufgabe, im Rahmen der betroffenen Tätigkeiten des Unternehmens nach Mitteln und Wegen zu suchen und Maßnahmen zu veranlassen, die die Einhaltung der Vorschriften zur Beförderung gefährlicher Güter für den jeweiligen Verkehrsträger erleichtern. Er ist verpflichtet, Aufzeichnungen über seine Überwachungstätigkeit (überwachte Personen oder Geschäftsvorgänge) zu führen und diese 5 Jahre aufzubewahren.
Eine weitere Aufgabe besteht darin, dafür zu sorgen, dass nach einem Unfall mit gefährlichen Gütern unverzüglich ein Unfallbericht erstellt wird, um nachvollziehen zu können, aus welchen Gründen dieser Unfall entstanden ist. Aufgrund der immer größer werdenden Anforderungen des Gesetzgebers an die Betriebe nimmt auch der Aufgabenbereich des Gefahrgutbeauftragten ständig zu. So ist es nicht nur erforderlich, dass er sich mit den Veränderungen in den gesetzlichen Bestimmungen befasst, er muss auch die Praxistauglichkeit und Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen, die er fordert, im Auge behalten.
Bild:
http://www.umweltschutz-bw.de/images/KFZ/Lagerung-Gefahrgut.jpg