Der Biokraftstollanteil im Dieselkraftstoff ist standard. Unternehmen, die Kraftstoffe in den Verkehr bringen, werden seit 2007 durch das Biokraftstoffquotengesetz von der Bundesregierung verpflichtet, fossilen Kraftstoffen einen steigenden Mindestanteil an Biokraftstoffen beizumischen.
Kraftstoffnormen:
Zu Beginn 2009 ist bereits eine neue „B7-Kraftstoff-Norm“ (DIN 51628) in Kraft getreten, nach der dem Dieselkraftstoff statt bisher bis zu fünf Prozent bis zu 7% Biodiesel beigemischt werden. B7 ist seit 2009 Standardkraftstoff für Kraftfahrzeuge mit Dieselantrieb in Deutschland.
Was ist B7?
B7 ist ein genormter Dieselkraftstoff, der den Anforderungen der neuen Dieselkraftstoff-Norm DIN 51268 entspricht. B7 ist ein Dieselkraftstoff mit einer Beimischung von maximal 7% (Volumenprozent) Biodiesel (FAME = Fettsäuremethylester, z.B. RME = Rapsölmethylester) zu konventionellem Diesel; dies wird auch entsprechend an der Zapf-Säule mit dem ergänzenden Schriftzug „Enthält bis zu 7% Biodiesel“ gekennzeichnet.In Deutschland wird Biodiesel vorwiegend aus Rapsöl hergestellt; er kann jedoch auch aus anderen Pflanzenölen hergestellt werden. Einige Markenlieferanten verzichten allerdings bei ihren Topqualitäten auf eine Beimischung von Biodiesel.
Ergibt sich auch ein (Steuer-)Ersparnis für den Kunden?
Die beigemischten Biokraftstoff-Komponenten sind nicht steuerbefreit.
Welche Fahrzeuge sind für biohaltige Kraftstoffe zugelassen?
Die Regelungen über die Beimischungen von Biokomponenten werden i.d.R. auf Basis der europäischen Kraftstoffnormung festgelegt. An diesem Normungsprozess ist neben der Mineralöl- auch die Automobilindustrie beteiligt. So wird stets sichergestellt, dass die Kraftstoffe den Anforderungen von Fahrzeugen an einen problemfreien Betrieb genügen. Sollte ein Fahrzeug wider Erwarten nicht für die Verwendung der genormten und durch den Gesetzgeber vorgeschriebenen Kraftstoffe geeignet sein, müsste der Fahrzeug-Hersteller seine Kunden von sich aus informieren.
Kommt es durch die Beimischung von FAME zu Mehrverbrauch?
Der Einfluss des Kraftstoffes auf den Verbrauch ist sehr fahrzeugspezifisch. Eine Verbrauchsänderung der Beimischung von bis zu 7 % FAME dürfte i.d.R. im Toleranzbereich des fahrzeugspezifischen Kraftstoff-Verbrauchs liegen und so praktisch nicht ins Gewicht fallen.