Gefahrgut – Gefahrguttransporte
Als Gefahrgut bezeichnet man Stoffe und Gegenstände, welche ihrerseits wieder Stoffe enthalten, deren physikalischen oder chemischen Eigenschaften beim Transport bestimmte Gefahren für die öffentliche Sicherheit und für die Allgemeinheit (Menschen, Tieren u. Sachen) bedeuten und Schäden an diesen verursachen können.
Hierfür gibt es Rechtsvorschriften, die diese Stoffe als gefährliche Güter deklarieren. Diese Einteilung ist europaweit einheitlich unter dem ADR Gesetz geregelt, kann aber durch die verschiedenen Mitgliedsstaaten in bestimmten Dingen noch strenger gehandhabt werden. Durch Warntafeln (orangefarbene rechteckige Tafeln an Transportfahrzeugen sowie an Versandstücken) in Verbindung mit sogenannten Gefahrzetteln (auf einer Spitze stehenden quadratische selbstklebende Zettel in festgelegten Farben), die an Fahrzeugen und Containern angebracht werden, ist erkennbar, das ein Produkt transportiert wird, von dem eine Gefahr ausgeht. Die orangen Tafeln sind, wie auf dem Bild zu sehen, in zwei Hälften eingeteilt: die obere Hälfte sagt aus, welche Gefahr von dem Stoff ausgeht ( in unserem Fall bedeutet 33: stark brennbar), die untere Zahl sagt aus, um welchen Stoff es sich genau handelt. Hierbei nimmt man eine Tabelle zur Hand, in der alle gefährlichen Stoffe enthalten sind und in der jedem Stoff eben eine solche Zahl zugeordnet ist. In unserem Fall bedeutet die Zahl 1203: Benzin oder Ottokraftstoff.
Aufgrund dieses Systems ist es z.B. Einsatzkräften, die zu einem Unfall gerufen werden, möglich, umgehend die richtigen Maßnahmen zu treffen, um Gefahren zu mindern.
Bilder:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gefahrgut#media viewer/Datei:Tablica_ADR.svg
http://de.wikipedia.org/wiki/Gefahrgut#mediaviewer/Datei:UN_transport_pictogram_-_3_%28black%29.svg