Gefahrgutfahrer

Begriffserklärung des Gefahrgutfahrer

Jeder Fahrzeugführer eines Fahrzeugs, das Gefahrgut in kennzeichnungspflichtiger Menge befördert, muß im Besitz einer gültigen ADR-Bescheinigung sein. Gefahrgüter sind Produkte, von denen eine Gefahr für die Menschen oder die Umwelt ausgehen kann und somit eine besondere Behandlung im Umgang mit diesen erfordern. Die kennzeichnungspflichtige Menge ist im Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, kurz ADR definiert und für jeden einzelnen Gefahrgutstoff ersichtlich.

Unterteilt sind diese Stoffe in Gefahrgutklassen:

  • Klasse 1: Explosive Stoffe und Gegenstände
  • Klasse 2: Gase
  • Klasse 3: brennbare Flüssigkeiten
  • Klasse 4: entzündbare feste Stoffe (4.1) / selbsterhitzende Stoffe (4.2) / Stoffe, die in Verbindung mit Wasser gefährliche Gase bilden (4.3)
  • Klasse 5: entzündend, oxidierend wirkende Stoffe (5.1) / organische Peroxide (5.2)
  • Klasse 6: giftige Stoffe (6.1) / ansteckungsgefährliche Stoffe (6.2)
  • Klasse 7: radioaktive Stoffe
  • Klasse 8: ätzende Stoffe
  • Klasse 9: verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände, die nicht in eine der vorherigen Klassen passen

Erwerb der ADR-Bescheinigung

Sie kann bei ausgewählten Schulungsveranstaltern durch Teilnahme an einem Lehrgang erworben werden. Durch die Teilnahme an einem Basiskurs (3 Tage) und anschließenden Prüfung wird bei Bestehen eine Bescheinigung mit fünfjähriger Gültigkeit ausgestellt. Die Prüfung umfasst 30 Fragen, maximal 5 Fragen dürfen falsch beantwortet werden. Um die Bescheinigung zu verlängern, muss innerhalb des letzten Gültigkeitsjahres eine Fortbildungsschulung (1 1/2 Tage) besucht, und die anschließende IHK-Prüfung bestanden werden. In Deutschland werden diese Prüfungen von der zuständigen Industrie- u. Handelskammer abgenommen.

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Gefahrgutbeauftragter

Die Kenntnisse eines Gefahrgutbeauftragten müssen im Rahmen eines Grundlehrganges erlangt und in regelmäßigen Schulungen mit Prüfungen vertieft werden.

Für wen ist ein Gefahrgutbeauftragter Pflicht?

Unternehmer und Inhaber eines Betriebes, die an der Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahn-, Straßen-, Wasser- oder Luftfahrzeugen beteiligt sind, müssen mindestens einen Gefahrgutbeauftragten schriftlich bestellen. Dies betrifft alle Unternehmer, die innerhalb eines Kalenderjahres mehr als 50 Tonnen gefährlicher Güter transportieren.

Aufgaben eines Gefahrgutbeauftragten

Die Kenntnisse eines Gefahrgutbeauftragten müssen im Rahmen eines Grundlehrganges erlangt und in regelmäßigen Schulungen mit Prüfungen vertieft werden. Ein Gefahrgutbeauftragter hat unter der Verantwortung des Unternehmers oder Inhabers eines Betriebes im Wesentlichen die Aufgabe, im Rahmen der betroffenen Tätigkeiten des Unternehmens nach Mitteln und Wegen zu suchen und Maßnahmen zu veranlassen, die die Einhaltung der Vorschriften zur Beförderung gefährlicher Güter für den jeweiligen Verkehrsträger erleichtern. Er ist verpflichtet, Aufzeichnungen über seine Überwachungstätigkeit (überwachte Personen oder Geschäftsvorgänge) zu führen und diese 5 Jahre aufzubewahren.

Eine weitere Aufgabe besteht darin, dafür zu sorgen, dass nach einem Unfall mit gefährlichen Gütern unverzüglich ein Unfallbericht erstellt wird, um nachvollziehen zu können, aus welchen Gründen dieser Unfall entstanden ist. Aufgrund der immer größer werdenden Anforderungen des Gesetzgebers an die Betriebe nimmt auch der Aufgabenbereich des Gefahrgutbeauftragten ständig zu. So ist es nicht nur erforderlich, dass er sich mit den Veränderungen in den gesetzlichen Bestimmungen befasst, er muss auch die Praxistauglichkeit und Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen, die er fordert, im Auge behalten.

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Bild:

 http://www.umweltschutz-bw.de/images/KFZ/Lagerung-Gefahrgut.jpg

 

Gefahrgut

Gefahrgut – Gefahrguttransporte

Als Gefahrgut bezeichnet man Stoffe und Gegenstände, welche ihrerseits wieder Stoffe enthalten, deren physikalischen oder chemischen Eigenschaften beim Transport bestimmte Gefahren für die öffentliche Sicherheit und für die Allgemeinheit (Menschen, Tieren u. Sachen) bedeuten und Schäden an diesen verursachen können.

Hierfür gibt es Rechtsvorschriften, die diese Stoffe als gefährliche Güter deklarieren. Diese Einteilung ist europaweit einheitlich unter dem ADR Gesetz geregelt, kann aber durch die verschiedenen Mitgliedsstaaten in bestimmten Dingen noch strenger gehandhabt werden. Durch Warntafeln (orangefarbene rechteckige Tafeln an Transportfahrzeugen sowie an Versandstücken) in Verbindung mit sogenannten Gefahrzetteln (auf einer Spitze stehenden quadratische selbstklebende Zettel in festgelegten Farben), die an Fahrzeugen und Containern angebracht werden, ist erkennbar, das ein Produkt transportiert wird, von dem eine Gefahr ausgeht. Die orangen Tafeln sind, wie auf dem Bild zu sehen, in zwei Hälften eingeteilt: die obere Hälfte sagt aus, welche Gefahr von dem Stoff ausgeht ( in unserem Fall  bedeutet 33: stark brennbar), die untere Zahl sagt aus, um welchen Stoff es sich genau handelt. Hierbei nimmt man eine Tabelle zur Hand, in der alle gefährlichen Stoffe enthalten sind und in der jedem Stoff eben eine solche Zahl zugeordnet ist. In unserem Fall bedeutet die Zahl 1203: Benzin oder Ottokraftstoff.

Aufgrund dieses Systems ist es z.B. Einsatzkräften, die zu einem Unfall gerufen werden, möglich, umgehend die richtigen Maßnahmen zu treffen, um Gefahren zu mindern.

Bilder:

http://de.wikipedia.org/wiki/Gefahrgut#media viewer/Datei:Tablica_ADR.svg

http://de.wikipedia.org/wiki/Gefahrgut#mediaviewer/Datei:UN_transport_pictogram_-_3_%28black%29.svg

 

Dieselkraftstoff

Diesel (auch Dieselöl oder Dieselkraftstoff) wird wie Benzin aus Erdöl hergestellt. Es ist ein Gemisch aus verschiedenen Kohlenwasserstoffen, das als Kraftstoff für einen Dieselmotor geeignet ist. Es fällt bei der Destillation von Rohöl als sogenanntes Mitteldestillat an. Hauptbestandteile sind Alkane, Cycloalkane und aromatische Kohlenwasserstoffe. Andere Inhaltsstoffe und Eigenschaften werden in der aktuellen Norm DIN 590 geregelt.

Die höhere Zündwilligkeit gegenüber Benzin wird durch geringere Vernetzung der kettenförmig aufgebauten Kohlenwasserstoffe erreicht. Dem Dieselkraftstoff werden ebenso wie bei Heizöl Additive wie z.B. Fließverbesserer im Winter beigemischt, um den Stockpunkt herabzusetzen. Das heißt je nach Außentemperatur kann bei Dieselkraftstoff die Fließfähigkeit und damit der Betrieb von Fahrzeugen eingeschränkt sein. Entsprechend der Jahreszeit werden für den Temperaturgrenzwert der Filtrierbarkeit insgesamt 4 verschiedene Klassen vorgegeben.

Im Gegensatz zum Benzinmotor verlangt der Dieselmotor ein zündwilligeres Gemisch. Darum sollte Dieselkraftstoff eine möglichst hohe Cetanzahl von mind. 51,0 haben. Die Selbstzündtemperatur beträgt bei verdichtetem Dieselkraftstoff maximal ca. 400° C und bei Benzin minimal ca. 500°C.

Beimischungen von Biodiesel im Dieselkraftstoff sind gemäß der aktuellen Norm bis zu 7% möglich.

Je nach Jahreszeit werden verschiedene Qualitäten angeboten:

15.04. – 15.09.      Sommerware         bis  – 2°C

16.09. – 31.10.      Übergangsware    bis  -12°C

01.11. – 29.02.      Winterware            bis – 22°C

01.03 – 14.04.       Übergangsware    bis – 13°C

Restmengen im Tank beeinträchtigen die Winterfestigkeit des Diesels!

Diesel-Verkehr

Quelle: http://www.brennstoffhandel.de/i_Produkte,Diesel,0,0,0,0.html